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AsKo 1

Besondere Förderbedarfe

Die Arbeitsstelle Kooperation informiert und berät Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern bezüglich der schulischen Unterstützungssysteme, der Ansprechpersonen und der untergesetzlichen Regelungen z.B. zum Nachteilsausgleich oder bei Abweichung vom Anforderungsprofil.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Julia Stassen

Lehrerin GHS

donnerstags 10:30 - 13:00 Uhr

0721 / 605610-50

julia.stassen@ssa-ka.kv.bwl.de

Frau Monika Jung-Kühn

Lehrerin GHS

dienstags 11:00 - 15:00 Uhr

0721 / 605610-50

monika.jung-kuehn@ssa-ka.kv.bwl.de

Frau Alexandra Thiel
Lehrerin GHS

dienstags 13:00 – 16:00 Uhr

0721 / 605610-50
alexandra.thiel@ssa-ka.kv.bwl.de

Frau Susanna Becker
Sonderschullehrerin

mittwochs 09:00 – 13:00 Uhr

0721 / 605610-50
susanna.becker@ssa-ka.kv.bwl.de

Besondere Förderbedürfnisse können sich ergeben bei

  • Schwierigkeiten im Erwerb von Lesen oder Rechtschreiben
  • Schwierigkeiten in Mathematik
  • mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache
  • besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit
  • chronischen Erkrankungen
  • Behinderungen
  • einer Hochbegabung

Die Arbeitsstelle Kooperation kooperiert hierzu mit schulischen Partnern und Einrichtungen:

  • Stützpunktschulen (LIMA und RIMA)
  • Beratungslehrerinnen und –lehrern
  • Fachberaterinnen und Fachberatern
  • Ansprechpartner ADHS
  • Autismusbeauftragte
  • Schule für Kranke
  • Schulpsychologischen Beratungsstelle

sowie mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen:

  • Jugendhilfe
  • Allgemeiner Sozialer Dienst
  • Örtliche Beratungsstellen
  • Kosten- und Leistungsträger (Schul- und Sportamt, Amt für Eingliederungshilfe)

Die Arbeitsstelle Kooperation informiert und berät Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern bezüglich der schulischen Unterstützungssysteme, der Ansprechpersonen und der untergesetzlichen Regelungen z.B. zum Nachteilsausgleich oder bei Abweichung vom Anforderungsprofil.

Informationen zum Nachteilsausgleich

Für Schüler*innen, die aufgrund ihres besonderen Förderbedarfs Nachteile in ihrem schulischen Lernen haben, besteht der Anspruch, dass diese ausgeglichen werden. Es gelten die aufgeführten gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen.

GG, Art. 3 Abs. 3 Benachteiligungverbot von Behinderten

Schulgesetz Baden-Württemberg, § 15 Abs. 4

Auszüge aus dem Schulgesetz 2015

Nachteilsausgleich Kultusministerium Herr Lambert 2001

Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen

Dokumentationsbogen LASKO ModulE

Kurzfassung mit Lesehilfe Version ModulE

Ablauf NTA ModulE

VwV2008 Endfassung LAK

Verhaltensauffälligkeiten

Informationen zu Schulangst | Schulphobie | Suchtgefährdung | Unterrichtsdisziplin u.a.

 Autismus

Links zu Autismuszentren und /-vereinen

http://www.az-bruchsal.de

http://www.autismus-karlsruhe.de

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