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Schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismusspektrumstörung

Autismusspektrumstörungen (ASS) werden als komplexe, neurobiologisch bedingte Entwicklungsstörungen definiert. Das Vorliegen sollte als ein Risikofaktor für das Vorhandensein von weiteren Erkrankungen oder Störungsbildern gewertet werden.

Kinder und Jugendliche mit ASS sind Schüler der allgemeinen Schule, deren Bildungsgang ihrem Leistungsvermögen entspricht. Die Klärung des schulischen Lern- und Förderortes ist in Abstimmung mit allen am Prozess Beteiligten in Bezug auf die Bildungskette - beginnend mit der Einschulung bis zum Übergang Schule und Beruf - abzustimmen. Bedingt durch die  individuell sehr unterschiedlichen Ausprägungen von ASS,  besteht  die Notwendigkeit einer genauen Betrachtung und Gestaltung des schulischen Lernkonzeptes für jedes einzelne Kind.

Der pädagogische Auftrag der Schulen ergibt sich unmittelbar aus §§1 und 15 Schulgesetz und aus der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008 in Verbindung mit der Handreichung „Handreichung zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen“.

Autismusbeauftragte(r) Zuständigkeit Erreichbarkeit

Frau Winnie Kratzmeier-Fürst

Sonderschullehrerin

GSFöKl

Grundschulen

SBBZ

Sonderpädagogische Beratungsstelle

Erich-Kästner-Schule Karlsruhe

T: 0721-133-4773

winnie.kratzmeier-fuerst@eks-ka.de

Sabine Strohm

Gymnasiallehrerin

Gymnasien

Humboldt Gymnasium KA

strohm@humboldt-ka.de

Felix Bechberger

 

Berufliche Schulen

Walter-Eucken-Schule KA

autismus@wes.karlsruhe.de

Katrin End

Werkrealschulen

Realschulen

Gemeinschaftsschulen

GMS Eggenstein

end.ass@gms-eggenstein.de



Rechtliche Grundlage

Handreichung zur Schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen in Verbindung mit der VwV  v. 22.08.2008

Beratungs- und Unterstützungsangebote des Staatlichen Schulamtes und des ZSL

Portfolio Autismus 2023

Eckpunktepapier "Ausgestaltung von Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung an allgemeinen Schulen"

Handreichung für Lehrkräfte aller Schularten 

Hilfreiche Dokumente

Prozessverlauf

Online Formular 2022 ASS Antrag

Mögliche Vorgehensweise beim Ermitteln des Nachteilsausgleichs

Maßnahmen des Nachteilsausgleiches

Nachteilsausgleich Dokumentationsbogen

KA Land Schulbericht - Eingliederungshilfe gem. § 35a (SGB) VIII

KA Stadt Schulbericht - Eingliederungshilfe gem. § 35a (SGB) VIII

Übergang Schule Beruf

Unterlagen zum Kompetenzinventar - Modul Autismus - Die Unterlagen können hier abgerufen werden.

Berufswegekonferenz

Autismus - Weiterführende Informationen

Landesbildungsserver 



ANSPRECHPARTNER ARBEITSSTELLE AUTISMUS

Frau Anja Mößner
Schulrätin
Allgemeine Koordination

T: 0721 / 605610 - 38

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