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Datenschutzbeauftragter bDSB

Behördlicher Datenschutz an Schulen


Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die EU-DSGVO eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule (Schulleitung) ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO muss für jede Schule ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt sein. Sofern keine aus der Schule stammende Person zum behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, muss die Schule die von der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde dafür vorgesehene Person benennen. Nehmen Sie in diesem Fall mit dem bDSB des Staatlichen Schulamtes Kontakt auf. (GS, HS, WRS, GMS, RS, SBBZ) 


Übersicht Datenschutz an Schulen IT Datenschutz Schulen und KV

FAQ Datenschutz an Schulen (02.2024)
Hinweise zur Schulgesetzänderung (12.2023)

DUVO - Digitalunterrichtsverordnung

DBPVO - Digitale Bildungsplattformverordnung

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

E-Mail Paket für Schulleitungen VV-Online zum Download


Datenpanne - Was nun? Was tun?

Meldungsformular BW Datenpanne LfDI

Praxishilfen A-Z LfDI

Neu zum Schulstart: Datenschutzpaket für Schulleitungen

Hinweise zu Angaben im Internetauftritt von Schulen

   (neu mit Digitale Dienste Gesetz DDG)


Kurzpräsentationen für Schulleitungen / Konferenzen

Präsentationen
Checklisten
Informationen / Vorlagen
Datenschutz an Schulen 1 - TOMs
Checkliste Verarbeitungen an Schulen VVo Wie kann der bDSB an einer Schule helfen?
Datenschutz an Schulen 2 - Schulhomepages Checkliste Schulhomepages Vorlagen: Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Datenschutz an Schulen 3 - Einwilligungen

Datenschutz an Schulen 3b - Widerruf Einwilligung

Checkliste zur dienstlichen Kommunikation

Hinweise und Empfehlung: Smartwatches in der Schule

Bundesnetzagentur zu Smartwatches

Datenschutz an Schulen 4 - BYOD
Lästig und gefährlich: SPAM, Trojaner, Werbemails und Anrufe
Datenschutz an Schulen 5 - Videostreaming - How to...

Hinweise bei dienstlicher Nutzung von privaten Endgeräten


Datenschutz an Schulen 6 - Auftragsdatenverarbeitung
Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten





Wichtige Informationen

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Datenschutz an öffentlichen Schulen / 04.07.2019 (PDF)

Aktuelle Verwaltungsvorschrift online auf dem Landesrecht-Server BW

Hinweise zur Umsetzung der EU-DSGVO durch Schulen

Ansprechpartner Datenschutz

DSB Alexander Gnant

Herr Alexander Gnant
bDSB an Schulen

0721 605610-52
Datenschutzbeauftragter


Fachbetreuer Datenschutz
schulische Fragen

Jens Hecker

Andreas Göke



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