Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Behördlicher Datenschutz an Schulen
Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die EU-DSGVO eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule
(Schulleitung) ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO muss für jede Schule ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt sein. Sofern keine aus der Schule stammende Person zum behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, muss die Schule die von der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde dafür vorgesehene Person benennen. Nehmen Sie in diesem Fall mit dem bDSB des Staatlichen Schulamtes Kontakt auf. (GS, HS, WRS, GMS, RS, SBBZ)
Übersicht Datenschutz an Schulen | IT Datenschutz Schulen und KV |
FAQ
Datenschutz an Schulen (02.2024) Hinweise zur Schulgesetzänderung (12.2023) |
Datenpanne - Was nun? Was tun? |
Neu zum Schulstart: Datenschutzpaket für Schulleitungen Hinweise zu Angaben im Internetauftritt von Schulen (neu mit Digitale Dienste Gesetz DDG) |
Kurzpräsentationen für Schulleitungen / Konferenzen
Datenschutz an Schulen 1 - ToM
Datenschutz an Schulen 2 - Schulhomepages
Datenschutz an Schulen 3 - Einwilligungen
Datenschutz an Schulen 3b - Widerruf Einwilligung
Datenschutz an Schulen 4 - BYOD
Datenschutz an Schulen 5 - Videostreaming - How to...
Datenschutz an Schulen 6 - Auftragsdatenverarbeitung
Checkliste Verarbeitungen an Schulen VVo
Checkliste zur dienstlichen Kommunikation
Wichtige Informationen
Wie kann der bDSB an einer Schule helfen?
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Datenschutz an öffentlichen Schulen / 04.07.2019 (PDF)
Aktuelle Verwaltungsvorschrift online auf dem Landesrecht-Server BW
Smartwatches Empfehlung für Schulen
Smartwatches und Spionagegeräte (Bundesnetzagentur)
Lästig und gefährlich: SPAM, Trojaner, Werbemails und Anrufe
Herr Alexander Gnant
bDSB an Schulen
Fachbetreuer Datenschutz
schulische Fragen