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Datenschutzbeauftragter bDSB

Behördlicher Datenschutz an Schulen


Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die EU-DSGVO eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule (Schulleitung) ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO muss für jede Schule ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt sein. Sofern keine aus der Schule stammende Person zum behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, muss die Schule die von der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde dafür vorgesehene Person benennen. Nehmen Sie in diesem Fall mit dem bDSB des Staatlichen Schulamtes Kontakt auf. (GS, HS, WRS, GMS, RS, SBBZ) 


Übersicht Datenschutz an Schulen IT Datenschutz Schulen und KV
FAQ Datenschutz an Schulen (02.2024)
Hinweise zur Schulgesetzänderung (12.2023)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

E-Mail Paket für Schulleitungen VV-Online zum Download


Datenpanne - Was nun? Was tun?

Meldungsformular BW Datenpanne LfDI

Praxishilfen A-Z LfDI

Neu zum Schulstart: Datenschutzpaket für Schulleitungen

Hinweise zu Angaben im Internetauftritt von Schulen

Datenschutz im Distanzunterricht


Kurzpräsentationen für Schulleitungen / Konferenzen

SL Dienstbesprechung 2022 Präsentation und Fälle

Datenschutz an Schulen 1 - ToM

Datenschutz an Schulen 2 - Schulhomepages

Datenschutz an Schulen 3 - Einwilligungen

Datenschutz an Schulen 3b - Widerruf Einwilligung

Datenschutz an Schulen 4 - BYOD

Datenschutz an Schulen 5 - Videostreaming - How to...

Datenschutz an Schulen 6 - Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste Verarbeitungen an Schulen VVo

Checkliste Schulhomepages

Checkliste zur dienstlichen Kommunikation


Wichtige Informationen

Wie kann der bDSB an einer Schule helfen?

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Datenschutz an öffentlichen Schulen / 04.07.2019 (PDF)

Aktuelle Verwaltungsvorschrift online auf dem Landesrecht-Server BW

Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten

Smartwatches Empfehlung für Schulen

Smartwatches und Spionagegeräte (Bundesnetzagentur)

Lästig und gefährlich: SPAM, Trojaner, Werbemails und Anrufe

Hinweise zur Umsetzung der EU-DSGVO durch Schulen

Ansprechpartner Datenschutz

DSB Alexander Gnant

Herr Alexander Gnant
bDSB an Schulen

0721 605610-52
Datenschutzbeauftragter


Fachbetreuer Datenschutz
schulische Fragen

Jens Hecker

Andreas Göke



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