Insbesondere zu jedem neuen Schuljahr stehen für die Schulleitungen viele Aufgaben an. Im Bereich Datenschutz gilt es, alte Dokumente zu archivieren, zu löschen oder zu aktualisieren. Bestimmte Abfragen, Erklärungen oder Einwilligungen müssen ebenfalls meist zu Schuljahresbeginn neu durchgeführt oder wiederholt werden. Für neue Schüler/-innen muss die Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten abgefragt werden. Ob Einwilligung für Fotografien, Presseartikel, Internet oder auch die Weitergabe von E-Mailadressen der Eltern und die Einhaltung des Datengeheimnisses an der Schule. Es sind viele verschiedene Bereiche und Personengruppen, die den Datenschutz betreffen. Zur besseren Orientierung und um Ihnen einen Überblick zu verschaffen haben wir Ihnen hier eine Auflistung (schwarze Klickpfeile zum Öffnen) mit den wichtigsten Punkten vorbereitet.
Themen zum Schuljahresbeginn
Die Schulleitung belehrt die an der Schule
beschäftigten Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder auf diese zugreifen können, mindestens einmal pro Schuljahr
beispielsweise in einer Gesamtlehrerkonferenz oder in einer Dienstbesprechung über die Pflicht zur Beachtung des Datenschutzes.
[…] Diese Belehrung ist zu dokumentieren, beispielsweise durch Teilnehmerliste und Protokoll der Gesamtlehrerkonferenz oder
Dienstbesprechung. Quelle: VwV Datenschutz an Schulen, Ziffer 1.7.2 |
Vorlage Belehrung zum Datenschutz |
Den bei öffentlichen Stellen beschäftigten Personen ist
es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht nach Beendigung ihrer
Tätigkeit fort. Quelle: § 3 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz |
Vorlage zur Erklärung Datengeheimnis |
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch aufgrund einer
Einwilligung erfolgen. […] Insbesondere ist vor dem Hintergrund des bestehenden Ungleichgewichts zwischen Schule und den betroffenen
Personen sicherzustellen, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig, ohne jeden (Gruppen-) Zwang erfolgt. Die Schule hat die
Einwilligungserklärung aufzubewahren. Der Erklärende erhält eine Kopie. Quelle: VwV Datenschutz an Schulen, Ziffer 1.1.2 |
Einwilligungen und Formulare (Vorlagen Kultusministerium) |
Lehrkräfte, die sich schriftlich zur Beachtung der
datenschutzrechtlichen Hinweise […] verpflichtet haben, dürfen mit Genehmigung der Schulleitung zur Erfüllung ihrer
Aufgaben private Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwenden. Sie haben sicherzustellen, dass diese
Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind. Das Kultusministerium stellt für die Genehmigung ein Formular zur
Verfügung. Quelle: VwV Datenschutz an Schulen, Ziffer 1.13.1 |
Antrag
auf Nutzung privater Endgeräte für dienstliche Zwecke KM: Hinweise im Umgang mit der Genehmigung von privaten Endgeräten |
Bitte prüfen Sie zu Schuljahresbeginn Ihre Homepage der Schule auf ein vollständiges Impressum, eine passende Datenschutzerklärung und urheberrechtliche Vorgaben. Dazu können Ihnen folgende Hinweise und die Checkliste eine Hilfe sein. |
Kurzpräsentation Schulhomepage Handreichung zu Angaben im Internetauftritt von Schulen Beispiel Datenschutzerklärung auf der Homepage Checkliste Schulhomepage |
Fortbildungen und Informationsmöglichkeiten
Nutzen Sie bitte die Angebote des ZSL Regionalstelle Karlsruhe und landesweit. Die Fortbildungen können Sie jederzeit unter dem LFB-Online Portal recherchieren. Zusätzlich sind kostenlose, offene Fortbildungen auch seitens des Landesbauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit BW (LfDI) online buchbar.
Nutzen Sie das Angebot des Bildungszentrums für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg – kurz BIDIB –, um für sich und Ihre Einrichtung bestmögliche Unterstützung bei der
Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erhalten. Besonders geeignet für Schulleitungen und deren Verwaltung,
Lehrkräfte und Eltern.
Onlinefortbildungen des LfDI Angebote des BIDIB (Schule digital)