Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes ist es, dass die Aufgaben der Betriebsärzte und der Sicherheitsfachkräfte in gegenseitiger Zusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes im Betrieb wahrgenommen werden müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz institutionalisiert diese Zusammenarbeit in Form eines Arbeitsschutzausschusses. Es sind danach beim Kultusministerium, bei den Regierungspräsidien, bei den Staatlichen Schulämtern, sowie bei den Gymnasien und beruflichen Schulen solche Arbeitsschutzausschüsse einzurichten.
Folgende Mitglieder befinden sich im ASA-des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe:
Herr Ebser |
Ansprechpartner des ASA, |
Frau Hertweck |
Beauftragte für Chancengleichheit |
Herr Wimmer |
Mitglied des Örtlichen Personalrats |
Herr Röther |
Stellvertreter Schwerbehindertenvertreter |
Herr Simon |
Sicherheitskraft bei der BAD-GmbH |
Frau Urbschat |
zuständige Betriebsärztin des BAD |
Ansprechpartner: Herr Christian Ebser