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Arbeitsschutzausschuss

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Eine der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes ist es, dass die Aufgaben der Betriebsärzte und der Sicherheitsfachkräfte in gegenseitiger Zusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes im Betrieb wahrgenommen werden müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz institutionalisiert diese Zusammenarbeit in Form eines Arbeitsschutzausschusses. Es sind danach beim Kultusministerium, bei den Regierungspräsidien, bei den Staatlichen Schulämtern, sowie bei den Gymnasien und beruflichen Schulen solche Arbeitsschutzausschüsse einzurichten.

Folgende Mitglieder befinden sich im ASA-des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe:

Herr Ebser

Ansprechpartner des ASA,
Schulrat, Beauftragter für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Frau Hertweck

Beauftragte für Chancengleichheit

Herr Wimmer

Mitglied des Örtlichen Personalrats

Herr Röther

Stellvertreter Schwerbehindertenvertreter

Herr Simon

Sicherheitskraft bei der BAD-GmbH

Frau Urbschat

zuständige Betriebsärztin des BAD 

Ansprechpartner: Herr Christian Ebser