Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes ist es, dass die Aufgaben der Betriebsärzte und der Sicherheitsfachkräfte in gegenseitiger Zusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes im Betrieb wahrgenommen werden müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz institutionalisiert diese Zusammenarbeit in Form eines Arbeitsschutzausschusses. Es sind danach beim Kultusministerium, bei den Regierungspräsidien, bei den Staatlichen Schulämtern, sowie bei den Gymnasien und beruflichen Schulen solche Arbeitsschutzausschüsse einzurichten.
Folgende Mitglieder befinden sich im ASA-des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe:
Herr Herm |
Ansprechpartner des ASA, Beauftragter für Arbeits- und Gesundheitsschutz |
Frau Großmann
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Mitarbeiterin im Arbeits- und Gesundheitsschutz Schulpsychologin in der Schulpsychologischen Beratungsstelle |
Frau Nöltner-Vogt |
Beauftragte für Chancengleichheit |
Herr Hammer |
Mitglied des Örtlichen Personalrats |
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Frau Grimm |
Stellvertreterin Schwerbehindertenvertreter |
Herr Dr. Flick |
Betriebsärztlicher Beauftragter der BAD-GmbH |
Herr Ries |
Sicherheitskragt bei der BAD-GmbH |
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Verwaltungsleiter im SSA |
Ansprechpartner: Herr Frank Herm