Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und Schulkindergärten ist Aufgabe des Arbeitgebers/Dienstherrn, so wie auch jeder Beschäftigte die Pflicht hat, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Für die konkrete Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften vor Ort sind die Schulleiterin/der Schulleiter bzw. die Leiterin/der Leiter des Schulkindergartens im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse zuständig.
Die Verantwortlichkeiten der Schulträger bleiben hiervon unberührt.
- Arbeitsschutz
an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001
Az.: 15-03004.5/83 - Rahmenkonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen und Schulkindergärten in Baden-Württemberg