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Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften und Organisationsstruktur

Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und Schulkindergärten ist Aufgabe des Arbeitgebers/Dienstherrn, so wie auch jeder Beschäftigte die Pflicht hat, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Für die konkrete Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften vor Ort sind die Schulleiterin/der Schulleiter bzw. die Leiterin/der Leiter des Schulkindergartens im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse zuständig.

Die Verantwortlichkeiten der Schulträger bleiben hiervon unberührt.