Das Begegnungsmaßnahmenprogramm dient dazu, Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen und der SBBZ, der Schulkindergärten und der allgemeinen Kindergärten, mit und ohne Behinderung in Kontakt zu bringen und positive Beziehungen aufzubauen, um so eine gelingende Aktivität und Teilhabe zu erreichen.
Diese Begegnungsmaßnahmen, die sich auf verschiedene gemeinsame Aktivitäten und Projekte, beziehen, können finanziell, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gefördert werden.
Damit Begegnungsmaßnahmen initiiert, umgesetzt und finanziell unterstützt werden können, sind formale Schritte – mit den jeweiligen Formularen – zu gehen.
Diese sind mit den auf dieser Seite aufgeführten „Links“ und über die Homepage des Staatlichen Schulamtes unter „Unterstützung Beratung/Arbeitsstelle Kooperation/Begegnungsmaßnahmen“ abrufbar. Wichtig hierbei ist, dass die Anträge bis Ende Februar des Kalenderjahres dem Staatlichen Schulamt vorliegen müssen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Julia Stassen
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