FAQ Schwerbehindertenausweis, Antrags- und Widerspruchsverfahren
Keine
Wohnort
Nein
Bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit.
Nein. Allerdings können keine Nachteilsausgleiche gewährt werden, wenn die Schule nicht informiert ist.
Ja, eine Meldung ist sinnvoll.
Die SBV berät sie bei der Antragsstellung, z.B. in Bezug auf die Prüfung auf Verfahrensfehlers