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Der Örtliche Personalrat (ÖPR)

Der Örtliche Personalrat beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe besteht aus 23 Mitgliedern. Dieses Team setzt sich für die Rechte und Interessen der über 5000 Kolleg:innen an den ca. 200 Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten ein. Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt bzw. eingehalten werden. Dabei wird der Personalrat von der Vertrauensperson für Schwerbehinderte und der Beauftragten für Chancengleichheit unterstützt. Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ihr Ansprechpartner, der Sie berät, Ihre Interessen im Schulamt vertritt und mitbestimmen kann.



Grußwort des neuen ÖPR-Vorsitzenden



Beratungszeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
14-tägig, 10:00-11:00 Uhr

10:00-12:00 Uhr

10:30-12:00 Uhr


14:00-15:00 Uhr





Beratungszeiten für Beamte: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag telefonisch oder persönlich nach Voranmeldung (Leitung: Herr Arndt, Vorsitzender)

Arbeitnehmer-Beratung: Kontakt per Mail - Mathias.Ehmann@ssa-ka.kv.bwl.de (Leitung: Herr Ehmann, stellvertretender Vorsitzender und Arbeitnehmervertreter)


Telefon: 0721/60561056 -- E-M@il: personalrat@ssa-ka.kv.bwl.de


Weitere Mitglieder des Örtlichen Personalrats
ÖPR Karlsruhe: Kontaktdaten aller Personalräte


Was Sie über uns wissen sollten...

Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ihr Ansprechpartner, der Sie beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Schulamt oder Ihrer Schulleitung vertreten kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sind Personalrätinnen und Personalräte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vorgebrachte Anliegen werden vertraulich behandelt.

Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium (Hauptpersonalrat) und können Ihnen deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehen.

Das Selbstverständnis der Personalratsarbeit ist partnerschaftlich geprägt, wir sehen unsere Aufgaben im Rahmen der vom LPVG vorgegebenen „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ in der Beratung, Begleitung, Unterstützung, als Wächter und Korrektiv.

Der Personalrat darf keine Rechtsberatung vornehmen. Wir empfehlen in diesen Fällen, sich an die Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.



Wobei der Personalrat möglicherweise helfen kann

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Betriebsbegehungen
  • Versetzung
  • Abordnung
  • Konferenzrechte
  • Umgang mit MAU (Mehrarbeit im Unterricht)
  • Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
  • Fragen zur Probezeit
  • Änderung des Deputats
  • Teilzeit, Beurlaubung
  • Wünsche und Anregungen für das Fortbildungsprogramm
  • Mutterschutz und Erziehungsurlaub (Elternzeit)
  • Pflege naher Angehöriger
  • Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit, Rekonvaleszenz
  • Beschwerden gegenüber Dienstvorgesetzten
  • Konfliktfällen in Schulen
  • Diskriminierungsfragen LSBTIQ



Der ÖPR hat ein Mitbestimmungsrecht

… bei Versetzungen und Abordnungen  
… bei Maßnahmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffend  
… bei der Genehmigung oder Ablehnung von Nebentätigkeiten 
… bei der Einführung digitale Plattformen



Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei rechtzeitiger Beratung und Unterstützung können wir uns für Ihre Belange einsetzen.

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