FAQ Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Genehmigung von Anträgen auf Hilfsmittel bzw. bauliche Maßnahmen bei Kosten bis 5.000,- € sind die jeweiligen Regierungspräsidien, Abt. 7 - Schule und Bildung zuständig. Bei Kosten von über 5.000,- € ist für die Genehmigung das Kultusministerium zuständig. Die Anträge dazu müssen jedoch immer vorab auf dem Dienstweg an das zuständige Regierungspräsidium gestellt werden.