5 bis 10 Prozent der Schüler in Deutschland zeigen regelmäßig schulabsentes Verhalten, so aktuelle Schätzungen. Schulabsentismus ist das wiederholte Fehlen Schulpflichtiger im Unterricht.
Es umfasst entschuldigtes und unentschuldigtes, stundenweises bis tageweises Fehlen oder gar generelle Schulverweigerung. Schulvermeidendes Verhalten der Kinder und Jugendlichen kann beträchtliche negative Folgen für ihre psychische Gesundheit und ihre soziale Entwicklung haben. Das Staatliche Schulamt Karlsruhe und das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe sehen im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages die gemeinsame Verpflichtung, den tendenziell zunehmenden Schulfehlzeiten durch ein koordiniertes Vorgehen und einer Stärkung präventiver Strukturen zu begegnen. Der von Schul- und Jugendamt eingerichtete AK Schulverweigerung, in dem Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen und Professionen zusammengearbeitet haben, hat nun eine umfassende Handreichung zum Schulabsentismus erarbeitet. Sie soll ein Leitfaden für die Praxis sein und zu mehr Handlungssicherheit bei der notwendigen Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und weiteren Unterstützungssystemen beitragen.
Arbeitsgruppe Schulverweigerung / Schulabsentismus des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe und der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe