Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) unterrichtet werden soll.
Dieses Wahlrecht löst die langjährige sog. Pflicht zum Besuch einer Sonderschule ab. Die Schulverwaltung richtet seit dieser Änderung gruppenbezogene Möglichkeiten der inklusiven Beschulung an den allgemeinen Schulen ein.
Grundsätzlich wird die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an der allgemeinen Schule in zwei großen Bereichen umgesetzt:
Inklusion
Beschulung des Kindes an der allgemeinen Schule im Rahmen eines sog. ‚inklusiven Settings‘. Hier wird das Kind in einer Lerngruppe der allgemeinen Schule in der Regel zieldifferent unterrichtet. Zieldifferent bedeutet, dass die Bildungsinhalte der jeweiligen Bildungspläne der Förderschwerpunkte angewendet und umgesetzt werden.
Kooperative Organisationsform
Schülerinnen und Schüler eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums werden in dieser Form der Beschulung als eigene Klasse an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Es bestehen Phasen des gemeinsamen Unterrichts sowie Phasen der äußeren Differenzierung.
Die Arbeitsstelle Kooperation gibt Auskunft über die Verfahrenswege bei der Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebotes, Abläufe und notwendige Schritte zur Einrichtung eines inklusiven Settings und Hilfe bei der Vermittlung entsprechender Beratungsangebote seitens der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Sie organisiert geeignete Fortbildungen, in welchen auf Besonderheiten bei der zieldifferenten Beschulung eingegangen wird.
Ansprechpartner/innen | |
Ansprechpartnerinnen (Mitarbeiterinnen Inklusion):
Links:
Allgemeine Informationen über Inklusion
Handreichung: Leitfaden Inklusion
Praxisbegleitung: Inklusive Bildungsangebote