Das Teilhabegespräch ist ein zentrales Element für Ihre Arbeitszufriedenheit und damit auch für die Erhaltung Ihrer Dienstfähigkeit.
Achten Sie darauf, dass zum Ende des Schuljahres Ihr Teilhabegespräch stattfindet. Vor Erstellung der Deputats- und Stundenpläne sollen in diesem Gespräch die Arbeitssituation und Ihre besonderen Bedürfnisse für die Planung des kommenden Schuljahres besprochen werden. Die aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen möglichst berücksichtigt werden. Die Schulleitungen, aber auch deren Dienstvorgesetzen, sind nach der aktuell gültigen Inklusionsvereinbarung des SSA-KA verpflichtet, dieses Gespräch mit Ihnen zu führen.
Unsere Protokoll-Vorlagen für das Teilhabegespräch geben Ihnen auch eine Übersicht, in welchen Bereichen Vereinbarungen nötig sein könnten, die Sie im Alltag entlasten und mit deren Hilfe Sie Ihren Dienst gut verrichten können.
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Gespräch grundsätzlich bedenken:
· Was kann ich gut machen?
· Welche Einschränkungen habe ich und was kann ich deshalb nicht machen bzw. welche Unterstützungsangebote benötige ich aus gesundheitlichen Gründen?
· Welche zusätzlichen Wünsche - wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen - habe auch ich?
· Gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die nicht erfasst sind?
Die Schulleitung hat keinen Anspruch auf Informationen zu Ihrer Krankheit oder Behinderung. Manche Wünsche oder dringende Anliegen werden sich aber überhaupt nur dann oder leichter begründen lassen, wenn man offen miteinander spricht. Das müssen Sie entscheiden.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
FAQ Teilhabegespräch
Ja.
Nein.
Betroffene Lehrkraft, Schulleitung, auf Wunsch auch die SBV.
Schulleitung
Auch die schwerbehinderte/behinderte Lehrkraft hat die Möglichkeit, das Gespräch zu initiieren. Das sollte sie dann auf jeden Fall tun.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. individuelles Deputat, medizinische Notwendigkeit) und muss im Einzelfall geprüft werden.
Hier muss die individuelle Situation beachtet werden.
Bei der Erstellung des Aufsichtsplans müssen die Belange der schwerbehinderten / behinderten Lehrkraft berücksichtigt werden.
Online - Ja, mit einem von allen Beteiligten unterschriebenem Protokoll