Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes / Stufenweise Wiedereingliederung
Nach längerer Erkrankung können Beamt *Innen die Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes beantragen (sog. Rekonvalenszenzregelung). Sollte dies bei Ihnen in absehbarer Zeit notwendig werden, nehmen Sie rechtzeitig vor der Antragsstellung mit uns Kontakt auf.
Download: Antrag des Staatlichen Schulamts Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster)
Arbeitnehmer *Innen beantragen die stufenweise Wiedereingliederung (sog. Arbeitsversuch)
Extern: Aktuelle Informationen finden Sie hier. (Öffnet in neuem Fenster)
FAQ Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes für Beamt *Innen
bis zu 12 Monate.
Der Antrag wird über den Dienstweg ans Schulamt geschickt. Dem Anschreiben wird im geschlossenen Umschlag das ärztliche Attest beigefügt.
ärztliches Attest (Download: Stufenplan (Öffnet in neuem Fenster) inkl. Prognose )
Der behandelnde Arzt sollte das Attest erstellen.
Jede. Allein die medizinische Notwendigkeit ist dafür ausschlaggebend.
Nein, nur, wenn es währenddessen zu einer Erkrankung kommt und die Maßnahme nicht fortgeführt werden kann.
FAQ Stufenweise Wiedereingliederung für Arbeitnehmer *Innen
Formloser Antrag beim RP über den Dienstweg.