Natürlich kann es sein, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, den Lehrberuf voll ausführen zu können. In diesem Fall könnte die begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommen.
FAQ Dienstfähigkeit / Begrenzte Dienstfähigkeit
Ja. Ihr Antrag wird auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium weitergeleitet.
Stellen Sie einen formlosen Antrag und fügen Sie eine fachärztliche Stellungnahme bei. Dieser geht auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium.
Nein, nach einem halben Jahr kann eine erneute Überprüfung beantragt werden. Andernfalls wird diese in der Regel alle zwei Jahre stattfinden.