Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg.
Sie
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berät und informiert über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Frauen und Männer)
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trägt Sorge für die Beseitigung bestehender Benachteiligungen, die sich aus dem Anliegen des Chancengleichheitsgesetzes ergeben
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informiert über und entwickelt Wege zur beruflichen Förderung von Frauen
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fördert eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen von Unterrepräsentanz unter Wahrung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
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ist Informationsquelle für die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Chancengleichheit in den Schulen