Das Staatliche Schulamt ist als untere Schulaufsichtsbehörde für die Grund- und Hauptschulen, die Werkrealschulen, die
Gemeinschaftsschulen, für die Realschulen sowie für die Sonderschulen in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe
zuständig. Es hat den gesetzlichen Auftrag, die Qualität der schulischen Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die
Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten. Die Arbeit des Staatlichen Schulamtes bezieht sich auf die Schule in
erweiterter Verantwortung und geht von einer einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben Aufsicht und Beratung aus. Ziel ist daher die Balance
zu wahren zwischen der spezifischen Schulprofil-Ausprägung der Schulen und dem allgemeinen Bildungsauftrag
Zu den Kernaufgaben des Staatlichen Schulamtes zählt neben schulaufsichtlichem Handeln, d.h. neben Dienst- und Fachaufsicht
über die Schulleitungen und Lehrpersonen sowie die Personalversorgung, insbesondere die Unterstützung, Beratung und Begleitung
von Schulen. Der Fachbereich Schulpsychologie gehört seit 2019 zum Aufgabenbereich des ZSL, Regionalstelle Karlsruhe und wurden somit
formal aus den Staatlichen Schulämtern ausgegliedert. Sie finden weitere Informationen hier!
Die allgemein bildenden Gymnasien und die beruflichen Schulen liegen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Aufgabengebiete
Schulaufsicht und Beratung
- Dienst- und Fachaufsicht
- Personalversorgung und Personalentwicklung
- Unterstützung und Begleitung von Schulen in der Qualitätsentwicklung
- Intervention und Bearbeitung von Konflikten
- Prüfungsangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
Fachbereich Schulpsychologie unter Leitung des ZSL, Regionalstelle
Karlsruhe
- Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsdefiziten und Schullaufbahnentscheidungen
- Beratung bei Mobbing
- Krisenbegleitung
- Fortbildung und Supervision von Lehrer/innen und Schulleitungen
- Betreuung der Beratungslehrer/innen