26.11.2016
SECHSTES ELTERNFORUM
INKLUSION RATHAUS-WEST, KAISERALLEE 4 26. NOVEMBER 2016, 14 UHR
Wege in eine inklusive Beschulung – Informationen und Umsetzungsmöglichkeiten
UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Nach Artikel 24 „Bildung“ der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gemeinsame Bildung. Auch
im neuen Schulgesetz für Baden-Württemberg ist der Anspruch auf inklusive Bildung verankert: „In den Schulen wird
allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht. Schüler mit
und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und unterrichtet (inklusive Bildung).“ (siehe § 15 SchG, Absatz 1,
erster Satz) Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt stellen sich dieser Herausforderung und möchten die Inklusion
voranbringen. Eltern mit Kindern mit Behinderungen beziehungsweise mit einem besonderen Unterstützungsbedarf erleben den
Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule oft als schwierig. Im Rahmen des Elternforums Inklusion werden Ihnen
die Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung in Karlsruhe vorgestellt. Sie lernen alle Ämter kennen, die für
Inklusion zuständig sind und erhalten auch Antworten auf Ihre Fragen.
Einladung Elternforum Expertinnen
Präsentation des Staatlichen Schulamtes beim Elternforum Inklusion 2016
INKLUSIONS-Formular bei Elternwunsch Inklusion