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26.11.2016

SECHSTES ELTERNFORUM

INKLUSION RATHAUS-WEST, KAISERALLEE 4 26. NOVEMBER 2016, 14 UHR
Wege in eine inklusive Beschulung – Informationen und Umsetzungsmöglichkeiten

UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Nach Artikel 24 „Bildung“ der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gemeinsame Bildung. Auch im neuen Schulgesetz für Baden-Württemberg ist der Anspruch auf inklusive Bildung verankert: „In den Schulen wird allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht. Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und unterrichtet (inklusive Bildung).“ (siehe § 15 SchG, Absatz 1, erster Satz) Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt stellen sich dieser Herausforderung und möchten die Inklusion voranbringen. Eltern mit Kindern mit Behinderungen beziehungsweise mit einem besonderen Unterstützungsbedarf erleben den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule oft als schwierig. Im Rahmen des Elternforums Inklusion werden Ihnen die Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung in Karlsruhe vorgestellt. Sie lernen alle Ämter kennen, die für Inklusion zuständig sind und erhalten auch Antworten auf Ihre Fragen.



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