Navigation überspringen

Schulfremdenprüfung Werkrealschule

Den Zulassungs-Antrag zur Abschlussprüfung richten Sie bitte bis spätestens 1. März jeden Jahres an:

Staatliches Schulamt Karlsruhe
Ritterstraße 20
76133 Karlsruhe

Dem Antrag sind entsprechende Formblätter und erforderliche Nachweise beizulegen. Bitte nur beglaubigte Kopien, keine Originale!

Benötigte Unterlagen für die Schulfremdenprüfung Werkrealschule

benötigte Unterlagen

Formblatt 1 Personalbogen

Formblatt 2.2. Antrag auf Zulassung



Bitte beachten Sie, dass ohne diese Unterlagen keine ordentliche Zulassung zur Prüfung erfolgen kann!

Zusatzinformationen

detaillierte Informationen des Kultusministeriums



Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.