Die besondere Bedeutung der Sprachkompetenz für den Erfolg in Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft ist unbestritten. Deshalb ist es allen Schularten ein zentrales Anliegen, dass Kinder und Jugendliche die Standardsprache erlernen und sich in dieser verständigen können.
Die überarbeiteten Verwaltungsvorschrift über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden Schulen und der Verordnung zur Regelung der Stundentafeln für die Vorbereitungsklassen allgemein bildender Schulen jeweils zum 1. August 2017 ermöglicht die Einrichtung von Vorbereitungsklassen für Kinder und Jugendliche mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen.
An den Schulen erhalten die jungen Menschen zunächst in so genannten VKL-Klassen (Vorbereitungsklassen der allgemein bildenden Schulen) eine intensive Sprachförderung und werden auf den Wechsel in eine reguläre Klasse vorbereitet.
02.10.2024